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   VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL   

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VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL (https://dejure.org/2021,74658)
VG Halle, Entscheidung vom 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL (https://dejure.org/2021,74658)
VG Halle, Entscheidung vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL (https://dejure.org/2021,74658)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG § 34a; AsylG, § 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwGO, § 80 Abs 5
    Syrien: Dublin Ungarn: keine systemischen Mängel, Eilantrag abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Das gemeinsame Europäische Asylsystem beruht auf dem "Prinzip gegenseitigen Vertrauens" bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung", dass alle daran beteiligten Mitgliedstaaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), dem Protokoll von 1967 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) finden (vgl. EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 79).

    Dies begründet die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (vgl. EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 80).

    Um das Prinzip gegenseitigen Vertrauens entkräften zu können, muss ernsthaft zu befürchten sein, dass dem Asylbewerber aufgrund genereller defizitärer Mängel im Asylsystem des eigentlich zuständigen Mitgliedstaats mit beachtlicher, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der EU-Grundrechtecharta droht (vgl. BVerwG, B.v. 19. März 2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 6; EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 80; VGH BW, U.v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - juris Rn. 41).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Konkretisierend hat der EuGH in seinem Urteil vom 19. März 2019 (C-163/17 - juris Rn. 91) ausgeführt, dass systemische Schwachstellen nur dann als Verstoß gegen Art. 4 EU-GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK zu werten seien, wenn eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreicht werde, die von sämtlichen Umständen des Falles abhänge.

    Die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats müsse zur Folge haben, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befinde, die es ihr nicht erlaube, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 92 f.).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Insbesondere ist nach derzeitigem Erkenntnisstand auch unter Berücksichtigung der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020, C-808/18, juris) nicht davon auszugehen, dass das ungarische Asylsystem an systemischen Mängeln leidet, aufgrund derer die dorthin rücküberstellten Asylbewerber einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der Grundrechtecharta (GRCh) ausgesetzt wären.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des EuGH vom 17. Dezember 2020 (C 808/18), zumal sich die angesprochene Entscheidung auf Anträge auf internationalen Schutz von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen bezieht, die aus Serbien einreisen und im ungarischen Hoheitsgebiet das Verfahren des internationalen Schutzes in Anspruch nehmen möchten.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Erforderlich ist insoweit die real bestehende Gefahr, dass in dem Mitgliedstaat, in den überstellt werden soll, die grundlegende Ausstattung mit den notwendigen, zur Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse elementaren Mitteln so defizitär ist, dass der materielle Mindeststandard nicht erreicht wird und der betreffende Mitgliedstaat dieser Situation nicht mit geeigneten Maßnahmen, sondern mit Gleichgültigkeit begegnet (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Nur wenn eine politische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG fehlt, kann der Antragsteller in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ausnahmsweise Abschiebungsschutz beanspruchen, wenn er bei Überstellung aufgrund der herrschenden Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, denn nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG, U.v. 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 - BVerwGE 147, 8).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann allerdings die bloße schlechtere wirtschaftliche oder soziale Stellung der Person in dem zu überstellenden Mitgliedstaat nicht für die Annahme einer unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ausreichen (vgl. EGMR, B.v. 2. April 2013 - 27725/10 - ZAR 2013, 336, 70 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Um das Prinzip gegenseitigen Vertrauens entkräften zu können, muss ernsthaft zu befürchten sein, dass dem Asylbewerber aufgrund genereller defizitärer Mängel im Asylsystem des eigentlich zuständigen Mitgliedstaats mit beachtlicher, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der EU-Grundrechtecharta droht (vgl. BVerwG, B.v. 19. März 2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 6; EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 80; VGH BW, U.v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
    Um das Prinzip gegenseitigen Vertrauens entkräften zu können, muss ernsthaft zu befürchten sein, dass dem Asylbewerber aufgrund genereller defizitärer Mängel im Asylsystem des eigentlich zuständigen Mitgliedstaats mit beachtlicher, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 der EU-Grundrechtecharta droht (vgl. BVerwG, B.v. 19. März 2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 6; EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 80; VGH BW, U.v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - juris Rn. 41).
  • VG Aachen, 21.07.2022 - 5 K 644/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren;

    Diese Auffassung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (VG Halle, Beschluss vom 19.04.2021, Az.: 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2023 - 18a K 4243/22

    Abschiebungsanordnung; Absichtserklärung; Botschaftsverfahren; Declaration of

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen führen sowohl die asylrechtlichen Regelungen als auch ihre Anwendung in Ungarn in der Praxis dazu, dass Schutzsuchenden mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit kein Zugang zum dortigen Asylverfahren gewährt wird, vgl. mit ausführlicher Begründung VG Aachen, Urteil vom 1. März 2023 - 5 K 2643/22.A -, Rn. 60 ff.; VG München, Gerichtsbescheid vom 11. Oktober 2022 - M 10 K 22.50217 -, Rn. 28 und Beschluss vom 20. September 2022 - M 10 S 22.50494 - Rn. 17 ff.; VG Würzburg, Beschluss vom 9. Februar 2022 - W 1 S 22.50035 - a.A. VG Halle, Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL - ähnlich wohl auch VG Hamburg, Beschluss vom 18. März 2022 - 7 AE 3979/21 -, VG Regensburg, Beschluss vom 7. März 2022 - RN 13 S 22.50079, 8566948 - (systemische Mängel im Allgemeinen bejaht, aber nicht für Dublin- Rückkehrer), sämtlich zitiert nach juris.

    Soweit das Bundesamt im angegriffenen Bescheid unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle, vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, wird dies durch die vorliegenden - oben in Bezug genommenen - Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Aachen, 12.01.2023 - 5 K 2768/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren;

    Diese Beurteilung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (Beschluss vom 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Aachen, 24.03.2022 - 5 L 199/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren

    Diese Auffassung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (VG Halle, Beschluss vom 19.04.2021, Az.: 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Aachen, 01.03.2023 - 5 K 2643/22

    Dublin III-VO; systemische Mängel; Botschaftsverfahren; Zugang zum Asylverfahren;

    Diese Beurteilung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (Beschluss vom 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Aachen, 01.09.2022 - 5 L 613/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren; Vertragsverletzungsverfahren

    Diese Beurteilung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (Beschluss vom 19.04.2021 - 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 5 L 46/22

    Refoulementverbot; Botschaftsverfahren

    Diese Auffassung werde in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt (VG Halle, Beschluss vom 19.04.2021, Az.: 4 B 254/21 HAL).

    Soweit das Bundesamt unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Halle vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf das Dublin-Verfahren mit Ungarn, ist dies durch die vorliegenden Erkenntnisse widerlegt.

  • VG Minden, 14.11.2023 - 12 K 3256/22

    Dublin-Verfahren, Dublin-Rückkehrer, Ungarn, Systemische Mängel des

    Soweit das Bundesamt in dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Saale), vgl. Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris, weiterhin die Auffassung vertritt, der erschwerte Zugang zum Aslyverfahren in Ungarn habe keine Auswirkungen auf die Klägerin als Rückkehrende im Dublin-Verfahren, wird dies durch die vorstehenden Erkenntnisse widerlegt.
  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1706/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer arbeitsfähigen Person

    Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, aufgrund derer die aus dem Grundsatz gegenseitigen Vertrauens resultierende Vermutung grundrechtskonformen Verhaltens Ungarns widerlegt wäre, vermag die Kammer auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der aktuellen Erkenntnismittel auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Kläger (dazu c.) weder während des Asylverfahrens (dazu a.) noch nach dessen Abschluss bei einer zu unterstellenden Gewährung internationalen Schutzes (dazu b.) festzustellen (so zuletzt auch: VG Hamburg, Beschluss vom 18. März 2022 - 7 AE 3979/21 -, juris; VG Halle, Beschluss vom 19. April 2021 - 4 B 254/21 HAL -, juris ; a.A.: VG München, Beschluss vom 20. September 2022 - M 10 S 22.50494 -, Rn. 17 ff., juris; VG Aachen, Beschluss vom 1. September 2022 - 5 L 613/22.A -, Rn. 45 ff., juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20. Juni 2022 - RN 15 S 22.50216 -, n.v.; VG Münster, Beschluss vom 13. April 2022 - 2 L 280/22.A -, n.v.).
  • VG Köln, 29.12.2022 - 22 L 1827/22
    c) Die derzeitige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der sich das Gericht unter Berücksichtigung der oben dargestellten Erkenntnismittellage anschließt, hält an der Annahme des Bestehens von systemischen Mängeln im ungarischen Asylverfahren weiterhin fest (vgl. VG München, B.v. 20.9.2022 - M 10 S 22.50494 - BeckRS 2022, 26165, Rn. 17 ff..; VG Aachen, B.v. 1.9.2022 - 5 L 613/22.A. - juris Rn. 45 ff.; VG München, B.v. 11.8.2022 - M 30 S 22.50354 - juris Rn. 23 ff.; VG Aachen, U.v. 21.7.2022 - 5 K 644/22.A. - juris Rn. 50 ff.; VG München, B.v. 18.7.2022 - M 10 S 22.50218 - juris; VG Aachen, B.v. 24.3.2022 - 5 L 199/22.A - juris; U.v. 3.2.2022 - 5 K 5443/17.A - juris; VG Würzburg, B.v. 9.2.2022 - W 1 S 22.50035 - BeckRS 2022, 2913; a.A. mit nicht überzeugender Begründung [wohl] lediglich VG Halle, B.v. 19.4.2021 - 4 B 254/21 HAL - juris; dem Vorliegen systemischer Mängel - unter Vorbehalt von Zusicherungen - grundsätzlich zustimmend auch VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RN 13 S 22.50079 - juris; ähnlich wohl auch VG Hamburg, B.v. 18.3.2022 - 7 AE 3979/21 - juris).
  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1357/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer vierköpfigen Familie

  • VG München, 11.10.2022 - M 10 K 22.50217

    Erfolgreiche Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Dublin, systemische Mängel

  • VG Würzburg, 13.09.2022 - W 1 K 22.50248

    Keine Rücküberstellung nach Ungarn (Dublin-Verfahren)

  • VG Regensburg, 07.03.2022 - RN 13 S 22.50079

    Syrien: Dublin Ungarn: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Kein

  • VG Meiningen, 25.04.2023 - 8 K 529/23

    Afghanistan: Dublin Ungarn; Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung für eine

  • VG Köln, 10.05.2023 - 22 K 6212/22
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